Hilfen mit Unterstützung der Pflegeversicherung:
Wir haben als ambulanter Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflege- und Krankenkassen. Deshalb können Ihre Leistungen beim Vorliegen eines Pflegegrades bis zu einem bestimmten Umfang mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag (125 EUR monatlich)
- Bis zu 100 % der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad
- Verhinderungspflege (1.612 EUR jährlich) und anteilige Kurzzeitpflege (806 EUR jährlich)
Auch als Selbstzahler können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Hierzu beraten wir Sie gerne nach telefonischer Vereinbarung.
Transparenzberichte