Hilfen mit Unterstützung der Pflegeversicherung:

Wir haben als ambulanter Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflege- und Krankenkassen. Deshalb können Ihre Leistungen beim Vorliegen eines Pflegegrades bis zu einem bestimmten Umfang mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag (125 EUR monatlich)
  • Bis zu 100 % der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad
  • Verhinderungspflege (1.612 EUR jährlich) und anteilige Kurzzeitpflege (806 EUR jährlich)

Auch als Selbstzahler können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Hierzu beraten wir Sie gerne nach telefonischer Vereinbarung.

Transparenzberichte