Der Aufsichtsrat besteht grundsätzlich aus vier Mitgliedern. Er kann durch eine fachkompetente Person erweitert werden. Der Aufsichtsrat ist satzungsgemäß gleichzeitig auch für die verbundenen Unternehmen zuständig.
Ihm gehören diese Mitglieder an:
Professor Dr. jur. Diplom-Volkswirt Michael Els (Vorsitzender), Arndt Köhler (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Konrad Adenauer und Monika Jauch.
Wie muss man sich die Arbeit eines solchen Gremiums vorstellen? Die reguläre Tätigkeit ist schnell erklärt: mindestens vier Mal im Jahr treffen sich die Mitglieder, um sich von der Geschäftsführung der Gesellschaft die aktuellen Sachstände und Vorhaben vorstellen zu lassen, die anstehenden Projekte zu beraten und darüber zu entscheiden, welcher Weg eingeschlagen wird. Natürlich kann nicht jede Kleinigkeit besprochen werden, doch alle wesentlichen Veränderungen werden gemeinsam abgestimmt. Denn schließlich haben sich alle Mitglieder zur Übernahme persönlicher Verantwortung bereiterklärt. Typische Fragen sind zum Beispiel größere Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder gar Neubauten. Selbstverständlich wird auch darüber entschieden, ob neue Dienstleistungsbereiche in der immer komplexeren Altenhilfe angeboten werden sollen, wenn ja, an welchen Standorten und in welcher Form. Letztlich sind alle für die wirtschaftliche und personelle Zukunft der Gesellschaft maßgeblichen Bereiche Themen der turnusmäßigen Treffen.
Diese Sitzungen finden zumeist in Köln statt und dauern in der Regel mehrere Stunden. Dabei bringen die Aufsichtsratsmitglieder ihre vielfältigen, durch ganz unterschiedliche Berufs- und Lebenswege geprägten Erfahrungen zum Wohle des „Großen Ganzen“ ein.
Neben den quartalsweisen Regelterminen gibt es viele zusätzliche Kontakte der Aufsichtsratsmitglieder und der Geschäftsführung untereinander: Bei aktuellen Entscheidungsfragen telefoniert man und gibt Informationen aus den jeweils eigenen Kanälen an die Kollegen weiter. Und wenn es die Situation erfordert, werden unkompliziert Sondertreffen arrangiert, um zum Beispiel gesetzlichen Veränderungen Rechnung zu tragen oder unaufschiebbare Entscheidungen unverzüglich treffen zu können.